Schutzbeschläge mit Zylinderabdeckung
Schutzbeschläge mit Zylinderabdeckung oder Ziehschutz sowie Sicherheitsschutzbeschläge hal...
Auf einen Blick
Einbruchsschutz ist eine Sache, die unbedingt ernstgenommen werden sollte, und zwar auch dann, wenn Sie in einer Mietwohnung leben.
Vielleicht fragen Sie sich, welche Möglichkeiten Sie überhaupt haben, um Ihre Mietwohnung adäquat gegen Einbrecher zu schützen. Schließlich sind Sie nur Mieter und nicht Eigentümer. Doch es gibt einige Dinge, die Sie selbst als Mieter problemlos umsetzen können. Welche dies sind und was Sie diesbezüglich beachten sollten, darauf gehen wir in diesem Ratgeber ein.
Zwar sollten Sie als Mieter auf eine sichere Wohnung achten, sodass Sie es Einbrechern so schwer wie möglich machen, in Ihre vier Wände zu gelangen. Doch seitens des Vermieters besteht keine Verpflichtung, einen entsprechenden Einbruchsschutz anzubringen.
Das bedeutet: Der Vermieter kann, muss sich aber nicht um diesen zusätzlichen Schutz kümmern.
Aber:
Existiert bereits ein Einbruchsschutz, so ist der Vermieter im Rahmen des Mietvertrages dazu verpflichtet, diesen vorhandenen Schutz instand zu halten bzw. zu reparieren oder zu erneuern. Angenommen, das Türschloss ist defekt, dann muss sich also der Vermieter darum kümmern, dieses zu reparieren oder ein neues Türschloss einzubauen. Wird der vorhandene Sicherheitsschutz durch den Vermieter optimiert, handelt es sich dabei um eine Modernisierungsmaßnahme, sodass entsprechend einen Mieterhöhung verlangt werden kann.
Wenn Sie selbst den vorhandenen Sicherheitsstandard jedoch erhöhen möchten, um sich sicherer zu fühlen, müssen Sie selbst zur Tat schreiten. Außerdem kommen Sie für die Kosten des zusätzlichen Schutzes auf. Dies gilt auch für die Kosten eines möglichen Rückbaus, der zum Ende der Mietzeit notwendig wird.
Tipp:
Es besteht auch für Mieter die Möglichkeit, bei der KfW eine Förderung für die Maßnahmen zum Einbruchschutz zu beantragen.
Möchten Sie Ihre Mietwohnung mit einem zusätzlichen Schutz gegen Einbrecher ausstatten, sollten Sie einige Dinge beachten.
Ein zusätzliches Türschloss einzubauen, ist sicherlich kein Problem. Planen Sie jedoch größere Umbauten, um den Schutz zu erhöhen, müssen Sie die damit verbundenen baulichen Veränderungen zunächst beim Vermieter beantragen. Erst nachdem dieser Ihnen eine entsprechende Genehmigung erteilt hat, dürfen Sie mit den Umbauten beginnen.
Gemäß § 554 BGB haben Sie einen Anspruch auf Zustimmung für Sicherungsmaßnahmen zum Einbruchsschutz. Verweigert der Vermieter diese Genehmigung, besteht die Möglichkeit, anwaltlich oder sogar gerichtlich dagegen vorzugehen.
Achtung:
Wenn Sie die baulichen Veränderungen ohne die vorherige Genehmigung des Vermieters durchführen, kann dies zur Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter führen.
Sie sind zudem verpflichtet, die Wohnung bei Auszug in dem Zustand an den Vermieter zu übergeben, wie Sie sie übernommen haben. Das bedeutet, dass Sie alle nachträglich durchgeführten baulichen Veränderungen (auch kleine Veränderungen) zurückbauen müssen.
Bauen Sie beispielsweise die Wohnungstür aus, weil Sie diese durch eine moderne, sichere Tür ersetzen möchten, müssen Sie bei Ihrem Auszug die Original-Tür wieder einbauen. Es ist daher wichtig, diese ausgebauten Teile sicher aufzubewahren, es sei denn, Sie treffen im Rahmen der vorherigen Baugenehmigung eine davon abweichende Absprache mit dem Vermieter. Diese sollte dann in jedem Fall schriftlich festgehalten werden.
Tipp:
Wenn der Vermieter damit einverstanden ist, dass die eingebauten Gegenstände auch nach Ihrem Auszug in der Wohnung verbleiben oder wenn er sogar empfiehlt, auf teurere Produkte zurückzugreifen, können Sie unter Umständen einen finanziellen Ausgleich vom Vermieter verlangen.
Sie dürfen all die Dinge ohne vorherige Genehmigung einbauen, die Sie bei Auszug problemlos wieder entfernen können, ohne, dass große bauliche Veränderungen notwendig sind. Hierzu gehören beispielsweise Sicherheitsschlösser, Vorhängeschlösser, nachträglich installierte Fenstersicherungen oder Türriegel.
Für alle Dinge, die mit einem Umbau verbunden sind – also beispielsweise der Austausch von Türen oder der Einbau eines Türspions in die vorhandene Tür– sind genehmigungspflichtig.
Grundsätzlich ist es möglich, eine neue, einbruchssichere Wohnungstür zu installieren. Diesbezüglich sollten Sie jedoch die folgenden Dinge beachten:
Auch der Einbau eines Panzerriegels ist jederzeit möglich, wenn Sie sich an die folgenden Punkte halten:
In der Regel ist es problemlos möglich, das ursprüngliche Schloss gegen ein spezielles Sicherheitsschloss auszutauschen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie dies jedoch dem Vermieter mitteilen. Dies gilt ebenso für den Einbau eines neuen Schließbleches sowie für den Austausch einfacher Türgriffe gegen abschließbare Varianten. Auch ein Vorhängeschloss können Sie jederzeit installieren, wenn hierfür keine baulichen Veränderungen notwendig sind.
Wenn bisher kein Türspion vorhanden ist, müssen Sie vor dem Einbau eine Genehmigung des Vermieters einholen. Schließlich muss ein Loch in die Tür gesägt werden, welches bei Ihrem Auszug nicht zurückgebaut werden kann. Es handelt sich daher um eine dauerhafte bauliche Veränderung, die einer Genehmigung durch den Vermieter bedarf.
Bewegungsmelder dürfen installiert werden, sofern hiermit keine baulichen Veränderungen einhergehen. Dies gilt auch für die Installation von Alarmanlagen innerhalb der Wohnung.
Achtung:
Wenn es sich um einen Bewegungsmelder mit Kamera handelt, müssen Sie die entsprechenden Datenschutzbestimmungen einhalten und ggf. eine vorherige Genehmigung durch den Vermieter einholen.
Auch die Verstärkung der Wohnungstür erweist sich als sinnvolle Maßnahme zum Schutz vor Einbrechern in einer Mietwohnung. Allerdings sollte diese Verstärkung von einem Experten durchgeführt werden. Außerdem wird eine Genehmigung des Vermieters benötigt, da bauliche Veränderungen notwendig sind.
Selbstverständlich können Sie nicht nur die Wohnungstür sicherer gestalten. Es besteht auch die Möglichkeit, die Fenster einbruchssicher zu machen oder weitere Maßnahmen anzuwenden. So können Sie beispielsweise Zeitschaltuhren verwenden, die das Fernsehgerät zu einer bestimmten Zeit einschalten, wenn Sie im Urlaub sind. Hierdurch wird der Eindruck erweckt, als wären Sie zuhause.
Welche weitere Maßnahmen möglich sind, können Sie auch bei einer polizeilichen Beratungsstelle erfragen. Dort erhalten Sie weitere kostenlose Informationen.
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